Familienrecht
- 1: Unterhaltsrechner.
- 2:
Abkürzungen.
- 3:
Allgemeines.
- 4:
Erbrecht.
- 5:
Exekutionsrecht.
- 6:
Familienrecht.
- 7:
Gesetze.
- 8:
IPRG.
- 9:
Sozialversicherung.
- 10:
Strafrecht.
- 11:
ZustG.
- 12:
Schriftsätze, Muster.
- 13: Werbung auf dieser Site.
- 14:
Buch "Unterhalt rechnen".
- 15: Seminare Dr. Tews.
- 16: Counter.
Links - FAQ's - Suche
- 1: Unterhaltsrechner.
- 2: Foren Österr. Recht.
- 3: Dr. Günter Tews.
- 4: Counter.
Mitwirkung Erwerb
- Neuigkeiten
- Abstammungsverfahren
- Adoption
- Aufteilungsverfahren
- Ausländisches Familienrecht
- Besitzstörung
- Ehescheidung
- Entführungen (HKÜ; EU-VO 2201/2003)
- Familienbeihilfe
- Heiratsgut
- Informationsrechte
- Kontaktrecht
- Lebensgemeinschaft
- Mitwirkung Erwerb
- Obsorge
- Reformen
- Stalking
- Unterhalt (Ex-) Frau
- Unterhalt Kind(er)
- - Kostenersatz
- Anrechnung FBH und FB+
- Unterhalt Kinder, einstw.
- Unterhalt Sonderbedarf
- Unterhalt Vorfahren
- Unterhaltsvorschuss
- Vaterschaftsverfahren
- Verfahrenshilfe
- Verfügungen, allgemeines
- Vermögensverwaltung, sonstige Vertretung Minderjähriger
- Wegweisungsverfahren
- Wohnungsnahme, getrennte
- Wohnungsschutz (§ 97 ABGB; § 382h EO)
Ansprüche für die Mitwirkung im Erbwerb des Ehegatten sind nur übertragbar, wenn sie durch Vertrag oder Vergleich anerkannt oder gerichtlich geltend gemacht worden sind.
§ 99 ABGB

ABGB § 99 Ansprüche auf Abgeltung der Mitwirkung eines Ehegatten im
Erwerb des anderen (§ 98) sind vererblich, unter Lebenden oder von
Todes wegen übertragbar und verpfändbar, soweit sie durch Vertrag
oder Vergleich anerkannt oder gerichtlich geltend gemacht worden
sind.
Zugang zur vollen Information über Familienrecht

Im kostenpflichtigen Zugang stehen deutlich mehr Informationen zu den einzelnen Rechtsfragen auf über 2.300 Informationsseiten, sowie 6.520 Entscheidungen im Volltext (vor allem des Obersten Gerichtshofes, zahlreiche Fundstellen aus der ehe- und familienrechtlichen Entscheidungssammlung (EF-Slg) und 175 Gesetze bzw. Verordnungen zur Verfügung.
Information über die Kosten für professionelle Nutzer, für
private Nutzer