Familienrecht
- 1: Unterhaltsrechner.
- 2:
Abkürzungen.
- 3:
Allgemeines.
- 4:
Erbrecht.
- 5:
Exekutionsrecht.
- 6:
Familienrecht.
- 7:
Gesetze.
- 8:
IPRG.
- 9:
Sozialversicherung.
- 10:
Strafrecht.
- 11:
ZustG.
- 12:
Schriftsätze, Muster.
- 13: Werbung auf dieser Site.
- 14:
Buch "Unterhalt rechnen".
- 15: Seminare Dr. Tews.
- 16: Counter.
Links - FAQ's - Suche
- 1: Unterhaltsrechner.
- 2: Foren Österr. Recht.
- 3: Dr. Günter Tews.
- 4: Counter.
Obsorge
- Neuigkeiten
- Abstammungsverfahren
- Adoption
- Aufteilungsverfahren
- Ausländisches Familienrecht
- Besitzstörung
- Ehescheidung
- Entführungen (HKÜ; EU-VO 2201/2003)
- Familienbeihilfe
- Heiratsgut
- Informationsrechte
- Kontaktrecht
- Lebensgemeinschaft
- Mitwirkung Erwerb
- Obsorge
- Reformen
- Stalking
- Unterhalt (Ex-) Frau
- Unterhalt Kind(er)
- - Kostenersatz
- Anrechnung FBH und FB+
- Unterhalt Kinder, einstw.
- Unterhalt Sonderbedarf
- Unterhalt Vorfahren
- Unterhaltsvorschuss
- Vaterschaftsverfahren
- Verfahrenshilfe
- Verfügungen, allgemeines
- Vermögensverwaltung, sonstige Vertretung Minderjähriger
- Wegweisungsverfahren
- Wohnungsnahme, getrennte
- Wohnungsschutz (§ 97 ABGB; § 382h EO)
Kontinuitätsgrundsatz

Der Grundsatz der Kontinuität der Erziehung darf nicht um seiner selbst Willen aufrechterhalten werden, sondern ist dem Wohl des Kindes unterzuordnen. Die Forderung nach Kontinuität entspringt dem Gedanken des Kindeswohles, weil nach der Lebenserfahrung die Stetigkeit und Dauer Grundbedingungen für eine erfolgreiche und damit dem Wohl des Kindes dienende Erziehung sind .
Der Grundsatz der Kontinuität der Erziehung darf nicht um seiner selbst Willen aufrechterhalten werden, sondern ist dem Wohl des Kindes unterzuordnen.
Der Grundsatz der Kontinuität auch bei erstmaliger Sorgerechtsentscheidung nicht generell abzulehnen.
Dieser Kontinuitätsgrundsatz stellt nur einen Faktor bei der Gesamtbeurteilung des Kindeswohles dar.
Zugang zur vollen Information über Familienrecht

Im kostenpflichtigen Zugang stehen deutlich mehr Informationen zu den einzelnen Rechtsfragen auf über 2.300 Informationsseiten, sowie 6.520 Entscheidungen im Volltext (vor allem des Obersten Gerichtshofes, zahlreiche Fundstellen aus der ehe- und familienrechtlichen Entscheidungssammlung (EF-Slg) und 175 Gesetze bzw. Verordnungen zur Verfügung.
Information über die Kosten für professionelle Nutzer, für
private Nutzer