Familienrecht
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Anspannungsgrundsatz und Arbeitsplatzsuche

Wenn der Unterhaltspflichtige nicht einmal beim AMS gemeldet ist, ist er anzuspannen und zwar auf das letzte Einkommen.
Der Unterhaltspflichtige muss sich über die bloße Meldung als arbeitssuchend hinaus in jeder ihm zumutbaren Weise um die Wiedererlangung eines Arbeitsplatzes tatkräftig bemühen.
Die bloße Meldung beim AMS entbindet nicht von der Anspannung, da bekanntermaßen 80% der Arbeitsplätze aufgrund von Privatinitiativen gefunden werden.
Zugang zur vollen Information über Familienrecht

Im kostenpflichtigen Zugang stehen deutlich mehr Informationen zu den einzelnen Rechtsfragen auf über 2.300 Informationsseiten, sowie 6.520 Entscheidungen im Volltext (vor allem des Obersten Gerichtshofes, zahlreiche Fundstellen aus der ehe- und familienrechtlichen Entscheidungssammlung (EF-Slg) und 175 Gesetze bzw. Verordnungen zur Verfügung.
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