Familienrecht
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Befristung einer einstweiligen Verfügung

Wird eine gerichtliche Entscheidung über einen einstweiligen Unterhalt im Rahmen eines Unterhaltsprozesses erlassen, ist es nicht erforderlich, deren Wirksamkeit nach § 391 Abs 1 erster Satz EO mit dem Zeitpunkt einer allfälligen Beendigung der Ehe zu begrenzen, und zwar ganz unabhängig davon, ob ein Scheidungsverfahren bereits anhängig ist oder nicht.
Zugang zur vollen Information über Familienrecht

Im kostenpflichtigen Zugang stehen deutlich mehr Informationen zu den einzelnen Rechtsfragen auf über 2.300 Informationsseiten, sowie 6.520 Entscheidungen im Volltext (vor allem des Obersten Gerichtshofes, zahlreiche Fundstellen aus der ehe- und familienrechtlichen Entscheidungssammlung (EF-Slg) und 175 Gesetze bzw. Verordnungen zur Verfügung.
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