Familienrecht
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Studium und ein Jahr Auszeit nach Matura?

Unterhaltsberechtigte Kinder dürfen sich daher nach der Reifeprüfung zulasten des UhPfl eine "Auszeit" von einem Jahr nehmen, sofern sie als ordentliche Hörer an einer Universität oder Fachhochschule aufgenommen werden.
Anmerkung: Diese (vereinzelte) Entscheidung ist höchst zu hinterfragen!
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